• Wir sind für Sie erreichbar unter      +43 7224 20701       Hofmannweg 1, 4490 St. Florian

AGB - Perspektive Plus

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

SMC Perspektive Plus GmbH

Version 1.0/Jänner 2020


1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1    Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Unternehmer (auch Ausbildungsbetrieb oder Vertragspartner genannt) und SMC Perspektive Plus GmbH gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3    Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ausbildungsbetriebes sind ungültig, es sei denn, diese werden von SMC Perspektive Plus GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4    Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.5    SMC Perspektive Plus GmbH ist Kooperationspartner des AMS OÖ auf dem Gebiet der Arbeitsplatznahen Qualifizierung (AQUA). Die nachstehenden Bedingungen sind für alle über die SMC Perspektive Plus GmbH abgewickelten bzw. abzuwickelnden Qualifizierungsangebote neben den im jeweiligen Bildungsplan und Zusatzvereinbarung vorgesehenen Regelungen maßgebend.
1.6    Ein Vertragsverhältnis über die Arbeitsplatznahe Qualifizierung (AQUA) kommt zwischen SMC Perspektive Plus GmbH und dem Unternehmer durch schriftliche Annahme des von SMC Perspektive Plus GmbH erstellen Bildungsplanes und der Zusatzvereinbarung zustande.

2. Umfang der Dienstleistung
2.1    Der Umfang einer konkreten Dienstleistung wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2    Die Arbeitsplatznahe Qualifizierung ist ein Angebot des AMS OÖ an Unternehmen, vor allem KMU`s zum nachhaltigen Personalaufbau. Im Rahmen dieser Förderung haben Unternehmen die Möglichkeit, zukünftige Mitarbeiter entsprechend den betrieblichen Aufgabenstellungen im Rahmen des praktischen Qualifizierungsteiles auszubilden. Die Auszubildenden (auch Arbeitssuchende oder Teilnehmer genannt) können dadurch berufliche Mehrqualifikationen erlangen.
2.3.    Die Auszubildenden erhalten von SMC Perspektive Plus GmbH einen Bildungsplan, welcher in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten erstellt wurde.
2.4.   Zwischen dem Ausbildungsbetrieb, in welchem die praktische Qualifizierung
        stattfindet und dem Teilnehmer, besteht kein dienstvertragliches Arbeitsverhältnis.
2.5.   Die Ausbildung erfolgt in Theorie und Praxis, gemäß dem individuell erstellten           
         Bildungsplan, nach dem sogenannten „dualen Ausbildungsprinzip“.
2.6.   Während der Dauer dieser Qualifizierungsvereinbarung über AQUA erhält
der Teilnehmer weiterhin den Barleistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung, sowie einen ausbildungsbedingten Zuschuss vom Land OÖ, der über SMC Perspektive Plus GmbH
ausbezahlt wird. Der Teilnehmer ist über das AMS kranken- und unfallversichert.

3. Kosten und Finanzierung
3.1.    Die Kosten für den Ausbildungsbetrieb (Unternehmensbeitrag) setzen sich aus der monatlichen Verwaltungsgebühr und den Ausbildungskosten zusammen. Die Ausbildungskosten der jeweiligen Ausbildungen über AQUA werden schriftlich im Bildungsplan festgelegt und aus der Zusatzvereinbarung ersichtlich. Einmalig ist eine Bildungsplanerstellungsgebühr zu entrichten.
3.2     Die Bildungsplanerstellungsgebühr wird mit der ersten Rechnung in voller Höhe fällig, der monatliche Unternehmensbeitrag immer spätestens am Ende des jeweiligen Ausbildungsmonats.
3.3.    Die aliquoten Ausbildungskosten werden monatlich in Rechnung gestellt. Die genauen Details werden in der jeweiligen Zusatzvereinbarung festgelegt.

4. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen (Teil- u. Schlussrechnungen) sind 8 Tage nach Erhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5. Zahlungsverzug
Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Verzugszinsen als vereinbart. Alle anfallenden Mahn- und Betreibungsspesen, insbesondere jene eines Inkassobüros, werden gesondert in Rechnung gestellt.

6. Geltendmachung von Forderungen
Forderungen aller Art können nicht aufrechnungsweise geltend gemacht werden.            

7. Auflösung im Probemonat                                
Im Falle einer Auflösung der Arbeitsplatznahen Qualifizierung im Probemonat wird dem Ausbildungsbetrieb lediglich eine einmalige Auflösungsgebühr in Rechnung gestellt. Alle bis zu diesem Zeitpunkt anfallenden Kosten für den theoretischen Qualifizierungsteil müssen vom Praktikumsbetrieb erstattet werden.

8. Haftung / Verpflichtungen
SMC Perspektive Plus GmbH haftet nicht für Schäden, die der Auszubildende dem Unternehmer oder einem Dritten im Rahmen seiner Tätigkeiten für den Ausbildungsbetrieb zufügt. Im kaufmännischen Verkehr wird nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz gehaftet.

9. Geheimhaltung
Zwischen dem Ausbildungsbetrieb, SMC Perspektive Plus GmbH und dem Auszubildenden gilt als vereinbart, dass zur Verfügung gestelltes Datenmaterial/Unterlagen des Unternehmens und der SMC Perspektive Plus GmbH absolut vertraulich zu behandeln sind. Während und nach der Dauer der AQUA Ausbildung ist der Auszubildende nicht berechtigt, Unterlagen, Know-how und sonstige Informationen oder Kenntnisse sowie Geschäftsgeheimnisse des Ausbildungsbetriebes an Dritte weiterzugeben.

10. Vermittlungsgebühr / AQUA Anbahnung
10.1    SMC Perspektive Plus GmbH kann dem Unternehmen (Ausbildungsbetrieb) auch von sich aus beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkte Personen für die Arbeitsplatznahe Qualifizierung vorschlagen. Allein dadurch entstehen dem Unternehmen jedoch noch keinerlei Kosten.
10.2    Sollte sich das Unternehmen jedoch dafür entscheiden, einen von SMC Perspektive Plus GmbH vorgeschlagenen Teilnehmer über einen anderen AQUA Kooperationspartner ausbilden zu lassen wird automatisch eine pauschale Aufwandsgebühr fakturiert. Eine einmalige Vermittlungsgebühr in der Höhe von 20% des Jahresbruttoentgeltes gemessen am kollektivvertraglichen Mindestgehalt entsteht dem Unternehmen, wird der Teilnehmer sofort in ein fixes Dienstverhältnis übernommen.

11. Elektronische Rechnungslegung
11.1    SMC Perspektive Plus GmbH ist berechtigt, dem Ausbildungsbetrieb Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Ausbildungsbetrieb erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch SMC Perspektive Plus GmbH ausdrücklich einverstanden.

12. Dauer des Vertrages
12.1    Die Vertragsdauer richtet sich grundsätzlich nach der im Bildungsplan vereinbarten Ausbildungsdauer, die im Rahmen von AQUA mit den Vertragspartnern gestartet wird.
12.2    Auch im Falle der Auflösung einer Arbeitsplatznahen Qualifizierung seitens des Unternehmens oder dem Teilnehmer, verpflichtet sich der Ausbildungsbetrieb den vereinbarten Ausbildungsbetrag zu bezahlen. Details werden direkt in der Zusatzvereinbarung festgelegt.
Weiters ist SMC Perspektive Plus GmbH berechtigt, das Betreuungsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzukündigen, wenn die für die Betreuung erforderlichen finanziellen Beiträge und Zuwendungen nicht mehr geleistet werden und daher die Finanzierung der Betreuung nicht mehr möglich ist:

  • wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
  • wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der    

  Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.

13. Kommunikation und Datenschutz
Der Ausbildungsbetrieb ist mit der Aufnahme seiner Adressdaten in die ERP-Datenbank von SMC Perspektive Plus GmbH einverstanden und erklärt ausdrücklich, mit der Zusendung von postalischen Zusendungen und E-Mails zum Zweck der Marketinginformation und Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte bzw. Dienstleistungen von SMC Perspektive Plus GmbH einverstanden zu sein. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Alle Informationen und Daten, die der Ausbildungsbetrieb im Rahmen des Vertrages übermittelt, werden gemäß den geltenden Datenschutzrichtlinien vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht.

14. Schlussbestimmungen
14.1    Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
14.2    Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
14.3    Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist Linz. Für Streitigkeiten ist das für Steyr zuständige Gericht vereinbart.

 
Jede von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarung bedarf zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens SMC Perspektive Plus GmbH.


Geschlechtsneutrale Formulierung
Bei einigen Texten haben wir aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine geschlechtsneutrale Formulierung verzichtet. Es sind jedoch immer beide Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung angesprochen.

Damit Sie unsere Webseite optimal erleben können, verwendet diese Webseite Cookies. Durch klicken auf "OK" stimmen Sie unserer Verwendung von Cookies zu. Verwendung von Cookies